ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN, DEFINITIONEN

1.1 Anwendbares Recht

Sollte das durch den Kaufvertrag begründete Verhältnis ein internationales (ausländisches) Element enthalten, so vereinbaren die Parteien, dass diese Beziehung tschechischem Recht unterliegt. Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das tschechische Bürgerliche Gesetzbuch gemeint. Durch die Rechtswahl laut vorstehendem Satz wird dem Käufer, der Verbraucher ist, nicht der Schutz entzogen, den ihm die Bestimmungen der Rechtsordnung gewähren, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann und die bei nicht erfolgter Rechtswahl anderweitig laut Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) Anwendung finden würden.

1.2 Verkäuferin

Diese Geschäftsbedingungen der Gesellschaft NACOFA s.r.o., Id.-Nr.: 141 33 661, mit Sitz in Olomoucká 1184/65, Černovice, 627 00 Brno, eingetragen im vom Bezirksgericht in Brno geführten Handelsregister unter Az. C 126765 (im Folgenden nur die „Gesellschaft“ oder die „Verkäuferin“), gelten für den Großhandelsverkauf von Tofu und anderen von der Gesellschaft hergestellten, angebotenen oder gelieferten Waren und erstrecken sich auf alle Verpflichtungen zwischen dem Käufer und der Gesellschaft, wenn die Parteien eine direkte Beziehung eingehen.

1.3 Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur die „Geschäftsbedingungen“) ergehen im Einklang mit § 1751 Abs. 1 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in geltender Fassung (im Folgenden nur das „Bürgerliche Gesetzbuch“) am 1.5.2023.

1.4 Regelungsgegenstand

Diese Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit oder aufgrund eines zwischen der Verkäuferin und dem als Unternehmer handelnden Käufer (im Folgenden nur der „Käufer“; die Verkäuferin und der Käufer im Folgenden gemeinsam nur die „Parteien“) geschlossenen Kaufvertrages (im Folgenden nur der „Kaufvertrag“) entstehen werden. Verwendet der Käufer ebenfalls Geschäftsbedingungen, so finden diese auf den vorliegenden Vertrag keine Anwendung, ein gesonderter Widerspruch erfolgt nicht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden nur dann Anwendung, wenn diese durch die Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden.

1.5 Geschäftsbedingungen

1.5.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Warenkäufe durch einen Käufer, der Verbraucher ist. Verbraucher ist jede Person, die außerhalb des Rahmens ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb des Rahmens ihrer unabhängigen Berufsausübung mit einem Unternehmer eine Rechtsbeziehung eingeht oder mit ihm anderweitig handelt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.5.2 Die Rechte und Pflichten zwischen der Verkäuferin und dem Käufer in der Stellung eines Verbrauchers unterliegen insbesondere den §§ 1810 ff. sowie §§ 2079 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992 Slg., in geltender Fassung (im Folgenden nur das „Verbraucherschutzgesetz“) sowie den weiteren mit ihnen verbundenen Rechtsvorschriften. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des deutschen Rechts bleiben vorrangig vor tschechischem Recht anwendbar.

1.6 Unternehmer

1.6.1 Unternehmer ist jede Person, die eigenständig auf eigene Rechnung und Verantwortung gewerbsmäßig oder auf andere Weise eine Erwerbstätigkeit mit der Absicht ausübt, dies systematisch zum Zwecke der Gewinnerzielung zu tun. Gibt der Käufer in der Bestellung seine Identifikationsnummer an, so gibt er zu verstehen, dass er Unternehmer ist.

1.6.2

1.6.2 Als Unternehmer gilt auch jede Person, die Verträge im Zusammenhang mit ihrer ei-genen Geschäfts-, Produktions- oder ähnlichen Tätigkeit oder bei selbständiger Aus-übung ihres Berufs schließt, bzw. jede Person, die im Namen oder auf Rechnung eines Unternehmers handelt. Als Unternehmer wird weiter eine im Handelsregister eingetra-gene Person behandelt, die zur unternehmerischen Tätigkeit einen Gewerbeschein oder eine andere Berechtigung nach einem anderen Gesetz besitzt. Als Unternehmer gilt auch, wer mit der Verkäuferin eine Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit der eigenen unternehmerischen Tätigkeit eingeht, auch wenn es sich um eine Warenliefe-rung handelt, die mit der unternehmerischen Tätigkeit des Käufers nur indirekt zu-sammenhängt.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Perso-nengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerbli-chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personenge-sellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

1.6.3 Die durch diese Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten zwischen der Verkäuferin und dem Käufer in der Stellung eines Unterneh-mers unterliegen insbesondere den §§ 2079 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, über den Kauf.

1.7 Kaufvertrag

1.7.1 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen können im gesonderten schriftlichen Kaufvertrag vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen im Kaufvertrag genießen Vorrang vor den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen. Ein Vertrag nach Satz eins kann auch die Form einer E-Mail- oder anderen schriftlichen Kommunikation haben, wobei die Parteien nicht verpflichtet sind, eine garantierte elektronische Signatur zu nutzen.

1.7.2 Die Bestimmungen der Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Kaufvertrages. Vertragssprache ist Tschechisch soweit individualvertraglich nicht eine andere Sprache zwischen den Parteien vereinbart wurde.

1.8 Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen

1.8.1 Den Wortlaut der Geschäftsbedingungen kann die Verkäuferin ändern oder ergänzen. Durch diese Bestimmung unberührt bleiben die während der Geltungsdauer des vor-herigen Wortlauts der Geschäftsbedingungen entstandenen Rechte und Pflichten. Für zukünftige Rechte und Pflichten gelten die neuen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn der Käufer durch die Verkäuferin auf die neuen Geschäftsbedingungen hinge-wiesen wurde und dieser Hinweis auch die Mitteilung enthält, dass ein Schweigen auf den Hinweis mit Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Hinweises als Annahme der geänderten Geschäftsbedingungen verstanden wird.

1.8.2 Die Verkäuferin veröffentlicht auf der Website stets nur den vollständigen Wortlaut der aktuellen Version der Geschäftsbedingungen.

2. KAUFVERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Kein Angebot

Die gesamte Warenpräsentation auf den Websites der Verkäuferin hat informativen und Werbecharakter, und die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, bezüglich dieser Ware unter den abgebildeten oder anderen Bedingungen einen Kaufvertrag zu schließen. Die Bestimmung des § 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuches gelangt nicht zur Anwendung.

2.2 Indikative Informationen, anschauliches Werbematerial

Die Websites der Verkäuferin beinhalten nur indikative (unverbindliche) Informationen über die Ware und sie veranschaulichendes Werbematerial, die kein Bestandteil des Kaufvertrages sein werden. Ergibt sich aus diesen Informationen oder Materialien eine bestimmte Eigenschaft der Ware, so übernimmt die Verkäuferin dadurch nicht die Pflicht, die Ware mit der entsprechenden Eigenschaft zu liefern. Durch diese Bestimmung unberührt bleibt die Möglichkeit der Verkäuferin, den Kaufvertrag unter individuell vereinbarten Bedingungen zu schließen.

2.3 Bestellung

Als Bestellung gilt eine solche eindeutige (ausdrückliche oder andere) Willensbekundung des Käufers, die unmittelbar auf den Warenkauf abstellt. Als verbindliche Erfordernisse der Bestellung gelten allgemein die Art und Menge der Ware, der Warenpreis, die Verpackungs- und die Warenlieferkosten sowie die Lieferform und Lieferbedingungen (im Folgenden nur die „Bestellung“).

2.4 Bestellungsabsendung und Kaufvertragsabschluss

2.4.1 Vor Absendung der Bestellung hat der Käufer alle Angaben zu überprüfen, insbesondere im Ausmaß des Artikels 2.3. Spätere Änderungen in der Bestellung sind nur mit Einverständnis der Verkäuferin möglich.

2.4.2 Die Verkäuferin wird dem Käufer den Zugang der Bestellung unverzüglich an die in der Bestellung angeführt E-Mailadresse des Käufers bestätigen (im Folgenden nur die „E-Mailadresse des Käufers“). Dadurch wird ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen.

2.4.3 Bestätigt die Verkäuferin die Bestellung mit Vorbehalt, so gilt eine solche Mitteilung als neues Angebot auf Vertragsabschluss, das der Bestätigung des Käufers bedarf. Sollten die Angaben in der Bestellung nicht vollständig sein, kann die Verkäuferin diese Bestellung nicht bearbeiten.

2.4.4 Für den Fall, dass die Lagervorräte ausverkauft sind, behält sich die Verkäuferin ebenfalls vor, die Bestellung abzulehnen.

2.5 Nachträgliche Bestätigung

Die Verkäuferin ist stets berechtigt, in Abhängigkeit vom Charakter der Bestellung (Warenmenge, Höhe des Kaufpreises, veranschlagte Transportkosten) den Käufer um nachträgliche Bestätigung der Bestellung zu bitten (z. B. schriftlich oder telefonisch).

2.6 Sonstige Bestimmungen beim Kaufvertragsabschluss

Der Käufer ist mit der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Kaufvertragsabschluss einverstanden. Die dem Käufer bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsabschluss entstandenen Kosten (Kosten für Internetverbindung, Kosten für Telefonate) werden von ihm selbst getragen, wobei sich diese Kosten nicht vom Regelsatz unterscheiden.

3. WARENPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Zahlungsform

3.1.1 Den Warenpreis und eventuelle Kosten im Zusammenhang mit der Warenlieferung laut Kaufvertrag kann der Käufer der Verkäuferin nur durch Banküberweisung auf das Konto der Verkäuferin zahlen, das ihm mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf mitgeteilt wird. Der Käufer ist verpflichtet, den Warenkaufpreis gemeinsam mit Angabe des variablen Zahlungssymbols zu zahlen. Die Kaufpreiszahlungsverpflichtung des Käufers ist erst mit Gutschrift des entsprechenden Betrags auf das Konto der Verkäuferin erfüllt.

3.1.2 Die Verkäuferin kann die Zahlung des gesamten Kaufpreises noch vor Absendung der Ware an den Käufer verlangen. Die Bestimmung des § 2119 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches gelangt nicht zur Anwendung. Der Kaufpreis ist binnen 5 Tagen nach Kaufvertragsabschluss (Rechnungsstellung) fällig. Die Verkäuferin kann vom Käufer eine Abschlagszahlung verlangen.

3.1.3 Gemeinsam mit dem Kaufpreis hat der Käufer der Verkäuferin auch die mit der Verpackung und dem Transport der Ware verbundenen Kosten in der vertraglich vereinbarten Höhe zu zahlen, sofern diese nicht bereits im Kaufpreis inbegriffen sind. Vorbehaltlich einer ausdrücklich anderen Angabe sind unter dem Kaufpreis im Folgenden auch die Warenlieferkosten zu verstehen.

3.2 Rabatte

Von der Verkäuferin dem Käufer eventuell gewährte Rabatte auf den Warenpreis können nicht miteinander kombiniert werden.

3.3 Steuerbeleg

3.3.1 Den Steuerbeleg – die Rechnung wird die Verkäuferin dem Käufer nach Zahlung des Warenpreises ausstellen und ihn (sie) in elektronischer Form an die E-Mailadresse des Käufers zusenden. Die Verkäuferin ist Mehrwertsteuerzahler. Auf Verlangen des Käufers wird die Verkäuferin eine Proformarechnung ausstellen.

4. ERFÜLLUNG DER BESTELLUNG

4.1 Leistungszeit

Die Verkäuferin wird die Ware in der vereinbarten Frist liefern, sofern sie hieran nicht durch höhere Gewalt gehindert ist. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, in auf höhere Gewalt zurückzuführenden Sonderfällen oder in Fällen, in denen aus objektiven Ursachen die Lieferung nicht in der veranschlagten Zeit erfolgen kann, die Lieferfrist zu verlängern.

4.2 Leistungsform

4.2.1 Die Verkäuferin wird die Ware in der vereinbarten Form liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zu übernehmen, anderenfalls wird die Ware auf seine Kosten eingelagert und nach Absprache auf seine Kosten erneut abgesendet.

4.2.2 Der in der Bestellung angegebene Lieferort ist Leistungs- und Erfolgsort.

4.2.3 Muss die Ware aus auf Seiten des Käufers liegenden Gründen wiederholt oder auf andere als in der Bestellung angeführte Weise zugestellt werden, so ist der Käufer verpflichtet, die mit der wiederholten Warenzustellung bzw. ihrer Zustellung auf andere Weise verbundenen Kosten zu tragen.

4.2.4 Bei der Warenannahme vom Spediteur hat der Käufer die Unversehrtheit der Warenverpackung zu kontrollieren und bei jeglichen Mängeln dies dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigung der Verpackung, die darauf schließen lässt, dass die Sendung unbefugt geöffnet wurde, muss der Käufer die Sendung vom Spediteur nicht übernehmen.

4.2.5 Die Qualität der Leistung ist in Artikel 5. der Geschäftsbedingungen geregelt.

5. RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG

5.1 Qualität der Leistung

Die Verkäuferin haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei ihrer Entgegennahme keine Mängel aufweist. Die Verkäuferin haftet dem Käufer insbesondere dafür, dass zum Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Ware entgegengenommen hat:
a. die Ware die von den Parteien vereinbarten oder von der Verkäuferin dem Käufer zugesagten Eigenschaften aufweist;
b. die Ware zu dem Zweck geeignet ist, den die Verkäuferin zu ihrer Nutzung angibt oder zu dem Ware dieser Art allgemein genutzt wird,
c. die Ware hinsichtlich Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder Vorlage entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung nach einem vereinbarten Muster oder einer Vorlage bestimmt wurde,
d.die Ware in der entsprechenden Menge, mit den richtigen Maßen und Gewicht geliefert wird, hiervon unberührt bleiben eventuelle zulässigen Abweichungen nach den Rechtsvorschriften oder der Vereinbarung der Parteien, und
e. die Ware den Anforderungen der Rechtsvorschriften, einschließlich den Lebensmittel- und Hygienevorschriften gerecht wird.

5.2 Pflichten des Käufers

Zusätzlich zum anwendbaren § 2104 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt folgende deutsche Regelung:

Ist der Kauf sowohl für die Verkäuferin als auch für den Käufer ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Waren unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, sowie dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.

5.3 Haftungsbeschränkung der Verkäuferin

Nach der Lieferung haftet die Verkäuferin nicht für Schäden, die auf ungeeignete Lagerung oder Umgang mit der Ware durch den Käufer zurückzuführen sind. 

6. WEITERE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

6.1 Übergang des Eigentumsrechts und der Schadensgefahr an der Sache

Der Käufer erwirbt das Eigentum an der Ware mit Bezahlung des gesamten Warenkaufpreises bzw. mit ihrer Entgegennahme, je nachdem, was später eintritt. Die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer mit Übergabe der Ware über. Gleiches gilt, wenn die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

6.2 Ausübung der staatlichen Verwaltung

Die Verkäuferin ist berechtigt, die Ware aufgrund eines Gewerbescheins zu verkaufen. Die Gewerbeaufsicht wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit von der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde durchgeführt. Für die Überwachung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Datenschutzbehörde zuständig.

6.3 Der Käufer – als Unternehmer – übernimmt durch den Kaufvertragsabschluss die Gefahr einer Änderung der Umstände im Sinne von § 1765 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

7. DATENSCHUTZ

Ihre Informationsflicht gegenüber dem Käufer im Sinne von Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden nur „DSGVO“) im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrages, für die Verhandlungen über diesen Vertrag und zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der Verkäuferin erfüllt die Verkäuferin durch das auf den Websites veröffentlichte gesonderte Dokument.

8. ZUSTELLUNG

8.1 Der digitale unternehmerische Geschäftsverkehr findet über die in der Bestellung angeführt E-Mailadresse des Käufers statt. der Der Käufer hat Sorge zu tragen, dass er für den Verkäufer im Geschäftsverkehr per Mail erreichbar ist.“

8.2 Auch eine Willenserklärung, deren Entgegennahme vom Adressaten abgelehnt wird oder deren Zugang rechtsmissbräuchlich vom Adressaten verhindert wird, gilt als zugestellt.

8.3 Die Parteien können sich die laufende Korrespondenz gegenseitig per E-Mail zusenden.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so gilt anstelle der ungültigen Bestimmungen eine solche Bestimmung als vereinbart, deren Sinn der ungültigen Bestimmung am Nächsten kommt. Durch die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen unberührt.

9.2 Kontaktdaten der Verkäuferin: Zustellungsadresse NACOFA s.r.o., Olomoucká 1184/65,
Černovice, 627 00 Brno, Tschechien.

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